Bilingual bedeutet „zweisprachig“. Im Unterricht eines Sachfaches werden die deutsche und die niedersorbische Sprache für die Kommunikation und als Fachsprache in verschiedenen Anteilen benutzt.
Der Anteil der niedersorbischen Sprache richtet sich dabei immer nach den sprachlichen Voraussetzungen in der jeweiligen Klasse bzw. Gruppe. Die Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass die fachlichen Inhalte auf jeden Fall vollständig vermittelt werden. Hierzu wechseln sie ganz gezielt oder auch spontan zwischen den beiden Sprachen („Code-Switching“).
Es gibt drei Niveaustufen:
Der bilinguale Unterricht findet ab dem 3. Lernjahr in den Fächern Geschichte und Musik statt.
„Ab 3. Lernjahr“ bedeutet für die Schüler
In den vorherigen Jahrgangsstufen wird im Sprachunterricht und in den beiden Sachfächern natürlich schrittweise auf den bilingualen Unterricht vorbereitet.
In der „Abiturstufe“ – in den Jahrgangsstufen 11 und 12 – werden unsere Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Hochschulstudium und natürlich auf die Abiturprüfungen am Ende der 12. Klasse vorbereitet. Deshalb sind hier die Anforderungen an den bilingualen Unterricht geringer:
Nein. Es ist natürlich Ziel des bilingualen Unterrichts, die Schüler schrittweise zum passiven1) und aktiven2) Sprachgebrauch zu befähigen. Hier nutzen wir aber das Prinzip der „Ermutigung“ und keinen Zwang. Dies gilt auch für die Bewertung von mündlichen Leistungen, die sich ausschließlich auf den fachlichen Inhalt bezieht.
Nein. Auch hier gilt die Antwort auf die vorherige Frage. Je nach Fortschritt der sprachlichen Voraussetzungen können aber die Aufgaben in niedersorbischer Sprache – ggf. mit deutschen Hinweisen – gestellt werden.
Nein. Weder in Klasse 10 noch bei der Abiturprüfung gab oder gibt es eine Pflicht, eine Prüfung in niedersorbischer Sprache abzulegen. Dieses immer wieder aufkommende Gerücht ist vollkommen falsch.
In der Klasse 10 findet neben den Prüfungen in Deutsch und Mathematik3) wie an allen anderen Brandenburger Schulen eine Prüfung in einer Fremdsprache statt. Hier wählen unsere Schülerinnen und Schüler zwischen Englisch und Sorbisch/Wendisch.
Für die Abiturprüfungen am Ende der 12. Klasse gilt: Schülerinnen und Schüler, die den Leistungskurs Sorbisch/Wendisch belegen möchten, legen dort – wie in allen anderen Leistungskursen auch – eine Abiturprüfung ab4). Alle anderen Schülerinnen und Schüler können im Grundkurs Sorbisch/Wendisch oder in einem bilingualen Fach eine niedersorbischsprachige Prüfung ablegen, wenn sie dies möchten. Über die Einzelheiten zur Kurs- und Prüfungswahl informieren wir Eltern und Schüler natürlich rechtzeitig.