Gymnasialklasse am Niedersorbischen Gymnasium - Ü7-Aufnahmeverfahren
Ziele des Besuchs einer Gymnasialklasse ab Klasse 7
- Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR)
- gymnasiale Bildungsziele, d.h. vertiefte allgemeine Bildung
- Förderung besonderer intellektueller Fähigkeiten
- Schaffung der Voraussetzungen für Studierfähigkeit
- Entwicklung von Lern- und Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit und Motivation
- Förderung von kommunikative Fähigkeiten, Ausdauer und Belastbarkeit
- Entwicklung intellektueller Neugier
Aufnahmevoraussetzungen
- Wichtig ist der Wunsch Ihres Kindes, es wird diese Schule besuchen!
- Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen müssen passen:
- Grundschulgutachten mit der Eignung und Bildungsgangempfehlung „AHR“
- Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Klasse 6 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache max. 7
- Will das Kind das Niedersorbische Gymnasium besuchen, müssen
die sorbischen/wendischen Besonderheiten anerkannt werden
(Fremdsprachenfolge, bilingualer Unterricht) - Vorkenntnisse in Sorbisch/Wendisch sind aber keine Bedingung für eine Aufnahme
Auswahlverfahren Ü7
Nur für den Fall, dass die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität der 2 geplanten Gymnasialklassen ab Jahrgangsstufe 7 übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, für welches folgende Regeln gelten:
- Berücksichtigung von Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Witaj- und Sorbisch-/Wendisch-unterrichtes an der Grundschule
- Übersteigt die verbleibende Anzahl an Plätzen die Zahl der Bewerber(innen) die Aufnahmekapazität, wird aus diesen (voraussichtlich SuS ohne Vorkenntnisse) eine Rangreihenfolge gebildet
Termine im Aufnahmeverfahren
Januar
- Ausgabe der Grundschulgutachten,
- Halbjahreszeugnisse
- der Anmeldeformulare
Februar
- Abgabe der Anmeldeformulare in der Grundschule
März
- ggf. Probeunterricht
- Beginn des Aufnahmeverfahrens
Juni
- Postausgang der Aufnahmebescheide
Besonderheiten des Unterrichts am Niedersorbischen Gymnasium als Sorbisch-/Wendische Spezialschule
Jahrgänge 7 bis 10: Bildung von Lerngruppen in den Fächer Sorbisch/Wendisch, Musik und Geschichte entsprechend den Vorkenntnissen in Sorbisch/Wendisch
ggf. Verstärkung des Sprachunterrichts Sorbisch/Wendisch entsprechend dem Niveau der Beteiligten
Übersicht zur Gruppenbildung:
- Gruppe 1 (Leistungs- und Begabungsklasse):
keine Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes;
- Gruppe 2 (Witaj und sehr gute Fremdsprachenvorkenntnisse aus der Grundschule):
Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes um 1 Wochenstunde
- Gruppe 3 (gute Fremdsprachenvorkenntnisse aus der Grundschule):
Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes um 1 Wochenstunde
- Gruppe 4 (ohne bzw. geringe Vorkenntnisse):
Verstärkung des Sorbisch-/Wendischunterrichtes um 2 Wochenstunden.
Bilingualer Sachfachunterricht in Geschichte und Musik:
- in der LuBK sowie in Gruppe 2 schrittweiser Beginn ab Klasse 7
- Gruppe 3 und 4 Beginn ab Klasse 9 mit einer durchschnittlichen Verstärkung von je einer Wochenstunde
Vermeidung einer Überlastung der Schülerinnen und Schüler durch Kontingentstundentafel
Bilingualer Sachfachunterricht in Musik und Geschichte ab Klasse 7
- zweisprachiger Fachunterricht, in dem zunehmend die sorbische/wendische Sprache als Unterrichtssprache Verwendung findet
- Durchführung auf der Grundlage des Rahmenlehrplanes der jeweiligen Fächer und ihrer Didaktik und Methodik
- Anwendung der Fremdsprache Sorbisch/Wendisch als Unterrichtssprache