Häufige Fragen

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dann nehmen Sie bitte mit uns → Kontakt auf. Wir beraten Sie gern und umgehend.

 

Allgemeines

Was bedeutet der Status "Spezialschule" beim Niedersorbischen Gymnasium?

Das Niedersorbische Gymnasium Cottbus ist eine Spezialschule (Schule mit besonderer Prägung gemäß § 8a BbgSchG) der sorbischen/wendischen Minderheit in der Niederlausitz. Schwerpunkt unseres Profils ist die Pflege der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur.

Alle Schülerinnen und Schüler erlernen die niedersorbische Sprache und wenden sie schrittweise im Unterricht anderer Fächer an (→ bilingualer Unterricht).

Außerhalb des Unterrichts gibt es eine große Anzahl kultureller und gesellschaftlicher Aktivitäten für unsere Schülerinnen und Schüler, insbesondere musisch-künstlerische Angebote und die Traditionspflege (Bräuche).

Welche Fremdsprachen können die Schülerinnen und Schüler belegen?

Alle Schülerinnen und Schüler haben bereits in der Grundschule als 1. Fremdsprache Englisch und führen diese bei uns weiter. Als 2. Fremdsprache wird das Fach Sorbisch/Wendisch belegt.

Im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes ab Klasse 9 können die Schülerinnen und Schüler als 3. Fremdsprache Latein oder Französisch wählen.

Welche Abschlüsse erhalten die Schülerinnen und Schüler bei Ihnen?

Alle unsere Schülerinnen und Schüler erhalten je nach Jahrgangsstufe des Abgangs und den erreichten Leistungen ohne Abstriche oder Einschränkungen die ganz normalen schulischen Abschlüsse wie an allen anderen Brandenburger Schulen: die einfache Berufsbildungsreife, die Berufsbildungsreife, die Fachoberschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Zum Abschluss der Jahrgangsstufe 12 erhalten die Absolventen die „Allgemeine Hochschulreife" (AHR - Abitur), mit der sie an jeder Universität oder Hochschule in der Bundesrepublik ein Studium aufnehmen können.

Kann mein Kind von einer anderen Schule an ihr Gymnasium wechseln?

Gemäß unserem Schulprofil ist der Unterricht im Fach Sorbisch/Wendisch bei uns obligatorisch. Ein Schulwechsel ist deshalb nur möglich, wenn Ihr Kind bereits an seiner jetzigen Schule am Sorbischunterricht teilnimmt.

Beachten Sie bitte, dass ein Wechsel von einer Oberschule nur bis zur 9. Klasse direkt möglich ist. Bei einem beabsichtigten Wechsel nach der 10. Klasse muss am Gymnasium diese 10. Klasse wiederholt werden. Dies gilt aber für alle Brandenburger Gymnasien.

Im Ausnahmefall ist ein Wechsel von einem anderen Gymnasium nach der 10. Klasse möglich. Bitte kontaktieren Sie hierzu rechtzeitg unseren Oberstufenkoordinator.

Aufnahmeverfahren Ü7

Haben Sie ein besonderes Aufnahmeverfahren?

Beim normalen Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende Schule nach der 6. Klasse gibt es zunächst keine Besonderheiten.

Sie nehmen am ganz normalen Übergangsverfahren „Ü7" der Grundschulen teil und wählen - so Sie dies wünschen - das Niedersorbische Gymnasium als Erstwunsch.

Das Aufnahmeformular für den Wechsel nach der 6. Klasse finden Sie hier: anmeldeformular_ue7_sj_2022-23.pdf

Bei uns wird dann eine Rangreihenfolge aus den folgenden Kriterien ermittelt:

  1. Vorkenntnisse in der niedersorbischen Sprache,
  2. Grundschulgutachten und Halbjahreszeugnis der 6. Klasse,
  3. ggf. nach Wunsch ein individuelles Aufnahmegespräch.

Informationen zur Aufnahme in unsere Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) finden Sie → hier.

Werden WITAJ-Schülerinnen und - Schüler bevorzugt aufgenommen?

Schülerinnen und Schüler, die in der Grundschule am WITAJ-Projekt teilnehmen, werden bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für das Gymnasium bei uns bevorzugt aufgenommen.

Nehmen Sie auch Schülerinnen und Schüler auf, die noch kein Niedersorbisch können?

Wir nehmen in jedem Schuljahr auch Schülerinnen und Schüler ohne Vorkenntnisse in Niedersorbisch auf. Diese bekommen in den ersten zwei Schuljahren zusätzliche Förderung im Unterricht und haben keine Nachteile zu befürchten. Tatsächlich haben eine ganze Reihe unserer Absolventen, die sich nach ihrer Schulzeit in der Niederlausitz mit der niedersorbischen Sprache und Kultur beschäftigen, diese Sprache erst bei uns kennengelernt.

Allerdings gilt im Ausnahmefall, dass bei sehr vielen Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern aus dem WITAJ-Projekt bzw. mit Vorkenntnissen in der niedersorbischen Sprache nur diese bevorzugt aufgenommen werden könnten. Bisher war dies aber noch nicht der Fall.

Häufige Fragen zur Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK - Ü5)

Welche Voraussetzungen sind für die LuBK notwendig?

Neben dem Interesse für den Besuch unserer Leistungs- und Begabungsklasse ist Voraussetzung, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht oder Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache nicht überschritten wird.

Wie ist der allgemeine Ablauf der Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt in 3 Schritten:

  1. Sie beantragen (Muster) bis zum 09.01.2023 bei der Grundschule
    eine Empfehlung für den Besuch der LuBK (Diese PDF-Datei dient zu Ihrer Information, die Grundschulen haben dieses Formular.).
    Wir empfehlen die Antragstellung noch vor Weihnachten!
     
  2. Die Grundschule händigt Ihnen bis zum 08.02.2023
    die Grundschulempfehlung für Ihr Kind aus.
     
  3. Sie stellen direkt bei uns einen Antrag auf Aufnahme, dem Sie bitte die Grundschulempfehlung und eine Kopie des Halbjahreszeugnis der 4. Klasse beilegen. Abgabe bei uns bitte bis spätestens 17.02.2023.
     
  4. Um die grundsätzliche Eignung und ggf. eine Rangfolge der Bewerber festzustellen, wird Ihr Kind von uns
    • zunächst zu einem 30-minütigen Eignungsgespräch und
    • zu einem sog. „prognostischen Test“ am 18.03.23 eingeladen.

Nach dem 23.05.23 erhalten die aufgenommenen Bewerber eine Aufnahmebestätigung.

Was tue ich, wenn die Grundschule nach dem 09.01.23 keine Empfehlung für die LuBK mehr ausstellt?

Gemäß § 7 (3) LuBKV sind verspätete Anmeldungen möglich (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV).

Wenn Sie selbst in der Grundschule keinen Erfolg haben, nehmen Sie bitte unbedingt mit uns → persönlichen Kontakt auf. Zusammen mit dem Staatlichen Schulamt Cottbus werden wir das Problem klären.

Häufige Fragen zum bilingualen Unterricht

Was bedeutet "Bilingualer Unterricht"?

Bilingual bedeutet „zweisprachig“. Im Unterricht eines Sachfaches werden die deutsche und die niedersorbische Sprache für die Kommunikation und als Fachsprache in verschiedenen Anteilen benutzt.

Der Anteil der niedersorbischen Sprache richtet sich dabei immer nach den sprachlichen Voraussetzungen in der jeweiligen Klasse bzw. Gruppe. Die Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass die fachlichen Inhalte auf jeden Fall vollständig vermittelt werden. Hierzu wechseln sie ganz gezielt oder auch spontan zwischen den beiden Sprachen („Code-Switching“).

Welche Niveaustufen des sorbischsprachigen Unterrichts gibt es?

Es gibt drei Niveaustufen:

  • Unterricht in bilingualen Modulen:
    Zu Beginn des bilingualen Unterrichts und in Lerngruppen mit geringen sprachlichen Voraussetzungen werden nur einzelne Themen (Module) in Niedersorbisch unterrichtet.
  • Bilingualer Unterricht:
    Dies ist der „normale“ bilinguale Unterricht mit einem Anteil der Zielsprache von mindestens 50% im Unterrichtsgeschehen. Sowohl in sprachlich anspruchsvolleren Themen als auch z. B. zur Klärung von Fachbegriffen wird also weiterhin die deutsche Sprache benutzt.
  • vorwiegend einsprachiger Unterricht:
    Die niedersorbische Sprache ist hier die Hauptsprache im Unterricht. Nur bei Notwendigkeit wird die deutsche Sprache zur Klärung benutzt. Diese Form richtet sich nicht an unsere Regelschüler, sondern insbesondere an WITAJ-Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Sprachkenntnissen.

Ab wann und in welchen Fächern findet der bilinguale Unterricht statt?

Der bilinguale Unterricht findet ab dem 3. Lernjahr in den Fächern Geschichte und Musik statt.

„Ab 3. Lernjahr“ bedeutet für die Schüler

  • der Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) ab Jahrgangsstufe 7 und
  • der Regelklassen ab der Jahrgangsstufe 9

In den vorherigen Jahrgangsstufen wird im Sprachunterricht und in den beiden Sachfächern natürlich schrittweise auf den bilingualen Unterricht vorbereitet.

Wie wird der bilinguale Unterricht in der Abiturstufe fortgeführt?

In der „Abiturstufe“ – in den Jahrgangsstufen 11 und 12 – werden unsere Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Hochschulstudium und natürlich auf die Abiturprüfungen am Ende der 12. Klasse vorbereitet. Deshalb sind hier die Anforderungen an den bilingualen Unterricht geringer:

  • Alle Schülerinnen und Schüler belegen weiterhin den Unterricht im Fach Sorbisch/Wendisch entweder als Grund- oder als Leistungskurs.
  • Schülerinnen und Schüler, die Sorbisch/Wendisch als Grundkurs belegen, wählen dazu mindestens ein bilinguales Angebot auf modularem Niveau. Hierzu zählen auch bilinguale Seminarkurse wie z. B. der Seminarkurs „Journalistik“.

Müssen die Schülerinnen und Schüler selbst im Unterricht niedersorbisch sprechen?

Nein. Es ist natürlich Ziel des bilingualen Unterrichts, die Schüler schrittweise zum passiven (Hören und Lesen) und aktiven (Sprechen und Schreiben) Sprachgebrauch zu befähigen. Hier nutzen wir aber das Prinzip der „Ermutigung“ und keinen Zwang. Dies gilt auch für die Bewertung von mündlichen Leistungen, die sich ausschließlich auf den fachlichen Inhalt bezieht.

Müssen die Schülerinnen und Schüler Tests und Klassenarbeiten in Niedersorbisch schreiben?

Nein. Auch hier gilt die Antwort auf die vorherige Frage. Je nach Fortschritt der sprachlichen Voraussetzungen können aber die Aufgaben in niedersorbischer Sprache – ggf. mit deutschen Hinweisen – gestellt werden.

Müssen die Schülerinnen und Schüler eine Prüfung in Niedersorbisch ablegen?

Nein. Weder in Klasse 10 noch bei der Abiturprüfung gab oder gibt es eine Pflicht, eine Prüfung in niedersorbischer Sprache abzulegen. Dieses immer wieder aufkommende Gerücht ist vollkommen falsch.

In der Klasse 10 findet neben den Prüfungen in Deutsch und Mathematik (deutschsprachig) wie an allen anderen Brandenburger Schulen eine Prüfung in einer Fremdsprache statt. Hier wählen unsere Schülerinnen und Schüler zwischen Englisch und Sorbisch/Wendisch.

Für die Abiturprüfungen am Ende der 12. Klasse gilt: Schülerinnen und Schüler, die den Leistungskurs Sorbisch/Wendisch belegen möchten, legen dort – wie in allen anderen Leistungskursen auch – eine Abiturprüfung ab (Gilt für alle Jahrgänge, die ab 2021 das Abitur ablegen). Alle anderen Schülerinnen und Schüler können im Grundkurs Sorbisch/Wendisch oder in einem bilingualen Fach eine niedersorbischsprachige Prüfung ablegen, wenn sie dies möchten. Über die Einzelheiten zur Kurs- und Prüfungswahl informieren wir Eltern und Schüler natürlich rechtzeitig.

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